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Mehr Sicherheit vor Kitas und Schulen

Ab 2019 soll die kommunale Verkehrsüberwachung kommen –  so hat es der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 4.9.2018 auf Antrag der REGENBOGENPIRATEN beschlossen. Zudem hat die Ausschussmehrheit die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den Start der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ab 2019 zu schaffen, insbesondere durch Beritstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2019/2020. Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ab 2019 ist an mindestens 5 Tagen monatlich in Vollzeit durchzuführen, bevorzugt vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen.

Die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Insbesondere vor Schulen und Kitas sowie in sog. Spielstraßen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen – nicht nur in Troisdorf, aber speziell auch hier – häufig nicht beachtet mit entsprechender  Verkehrsunfallgefährdung insbesondere von Kindern und Senioren (ab 65 Jahre – „Generation 65+“). Die Geschwindigkeitsüberwachung soll vorrangig aus Verkehrsunfallpräventionsgründen an Unfallhäufungsstellen und auf Unfallhäufungsstrecken sowie in schutzwürdigen Zonen (z. B. an Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheimen) erfolgen. Einsatzorte und -zeiten sind zwischen Polizei und Ordnungsbehörden abzustimmen. Bei Schrittgeschwindigkeit ist von 10 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit auszugehen. In mehreren Bundesländern ist das Blitzen durch Private bereits durch Landesgesetze erlaubt. Unternehmen wie Radarrent, Jenoptik oder German Radar haben den Markt für sich lange erkannt. Zum Teil bieten sie Kommunen und Landkreisen „Rundum-Sorglos-Pakete“ an. Das heißt, die Privaten statten die Kommunen mit Messtechnik aus, übernehmen den Betrieb der Anlagen und bereiten auch die Daten auf. Vor allem in Nordrhein-Westfalen ist das nicht unüblich. Denn anders als in den meisten anderen Bundesländern gibt es in NRW keine strengen Regelungen, wie weit der Einfluss der Privaten bei der Verkehrsüberwachung gehen darf. Lediglich das anschließende Bußgeldverfahren muss noch zwingend über die Kommune laufen. Da der RSK in Troisdorf nur sehr selten mobile Verkehrsüberwachung betreibt – und dann oftmals an Punkten, die den o.g. Gefährdungsaspekten kaum genügen/ Rechnung tragen (z.B. Am Prinzenwäldchen und Mülheimer Straße) – ist die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung in der großen kreisangehörigen Stadt Troisdorf ab 2019 angezeigt.

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